§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Betreiber der Plattform MatteEINS ist Simon Schmid, Kanalweg 2, 77773 Schenkenzell.
(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform matteeins.de durch registrierte Nutzer und Vereine sowie, soweit einschlägig, für unentgeltliche Plattformleistungen gegenüber Besuchern.
(3) Für Pay-per-View, kostenpflichtige Streamzugänge oder sonstige entgeltliche digitale Leistungen gelten diese Bedingungen nicht. Solche Funktionen werden erst nach Einführung gesonderter Vertrags- und Verbraucherbedingungen freigeschaltet.
§ 2 Zweck und Leistungsumfang
(1) MatteEINS ist eine digitale Plattform für den Ringsport. Sie kann insbesondere Vereinsprofile, Mannschafts- und Ligaangaben, Eventübersichten, externe Livestreams, redaktionelle Inhalte sowie Benutzer- und Vereinskonten bereitstellen.
(2) Art und Umfang der Funktionen können weiterentwickelt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Gestaltung oder auf die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner unentgeltlicher Funktionen besteht nicht.
(3) MatteEINS schuldet bei extern eingebetteten oder verlinkten Streams grundsätzlich nicht die Herstellung oder Durchführung der Übertragung durch den jeweiligen Verein oder Drittanbieter.
§ 3 Registrierung und Zugangsdaten
(1) Soweit Funktionen eine Registrierung erfordern, sind die abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist MatteEINS unverzüglich zu informieren.
(3) Nutzer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für missbräuchliche Handlungen, soweit sie diese zu vertreten haben.
§ 4 Vereinskonten und Vertretungsberechtigung
(1) Wer für einen Verein ein Vereinsprofil anlegt oder verwaltet, versichert, hierzu vom Verein berechtigt zu sein.
(2) MatteEINS kann einen geeigneten Nachweis der Berechtigung verlangen, insbesondere wenn mehrere Personen Rechte an demselben Vereinsprofil beanspruchen oder Zweifel an der Berechtigung bestehen.
(3) Vereine sind dafür verantwortlich, ihre Ansprechpartner und Berechtigungen aktuell zu halten.
§ 5 Inhalte der Nutzer und Vereine
(1) Nutzer und Vereine sind für die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Streamlinks, Sponsoreninformationen, Eventdaten und sonstige Dateien.
(2) Es dürfen nur Inhalte eingestellt werden, für deren Nutzung, Veröffentlichung und - soweit erforderlich - Weitergabe an MatteEINS die notwendigen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
(3) Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen, unzulässige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, strafbare Inhalte, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte, Schadsoftware, Täuschungen sowie Inhalte, die Rechte Minderjähriger verletzen.
(4) Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nicht über öffentliche Vereins- oder Eventfunktionen eingestellt werden.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der jeweilige Rechteinhaber MatteEINS für die Dauer der Veröffentlichung die einfachen, räumlich auf den Betrieb und die Bewerbung der Plattform bezogenen, technisch erforderlichen Nutzungsrechte ein, soweit dies zur Speicherung, Vervielfältigung, Darstellung, Formatierung und Auslieferung auf MatteEINS notwendig ist.
(2) Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung außerhalb des Plattformzwecks findet ohne gesonderte Vereinbarung nicht statt.
§ 7 Livestreams, Bild- und Tonrechte
(1) Der Verein bzw. Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass er zur Aufnahme, Übertragung, Einbettung oder Verlinkung des jeweiligen Streams berechtigt ist und alle erforderlichen Rechte an Bild, Ton, Musik, Kommentierung, Logos und sonstigen Inhalten geklärt sind.
(2) Dies gilt in besonderem Maße für Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern. Die bloße Teilnahme an einer Sportveranstaltung ersetzt nicht automatisch die erforderliche rechtliche Prüfung oder Einwilligung für jede Form der Liveübertragung.
(3) Bei YouTube- oder sonstigen Drittanbieter-Streams gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
§ 8 Sponsoren und kommerzielle Inhalte
(1) Vereine dürfen Sponsoren und Werbeinhalte nur einstellen, wenn sie zur Nutzung der jeweiligen Namen, Logos und Werbemittel berechtigt sind.
(2) Kommerzielle Kommunikation muss als solche erkennbar sein. MatteEINS kann eine Kennzeichnung, Anpassung oder Entfernung verlangen, wenn die Darstellung rechtlich oder redaktionell problematisch ist.
§ 9 Meldung rechtswidriger Inhalte
(1) Rechtswidrige Inhalte können über die auf MatteEINS bereitgestellte Funktion „Rechtsverstoß melden“ gemeldet werden. Die Meldung soll die konkrete URL, den beanstandeten Inhalt, den Grund der Beanstandung und ausreichende Angaben enthalten, die eine Prüfung ermöglichen.
(2) MatteEINS prüft substantiierte Meldungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und kann betroffene Inhalte bis zur Klärung einschränken oder entfernen.
§ 10 Moderation, Sperrung und Entfernung
(1) MatteEINS kann Inhalte entfernen, ihre Sichtbarkeit einschränken oder Konten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Verstöße gegen diese Bedingungen bestehen.
(2) Bei der Entscheidung werden Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes berücksichtigt. Soweit rechtlich erforderlich und möglich, wird der betroffene Nutzer über die Maßnahme und deren wesentliche Gründe informiert.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Konto dauerhaft gesperrt werden.
§ 11 Verfügbarkeit und Wartung
(1) MatteEINS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet für unentgeltliche Plattformfunktionen jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit.
(2) Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen bei Telekommunikations- oder Drittanbietern sowie höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 12 Haftung
(1) MatteEINS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MatteEINS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
§ 13 Beendigung und Löschung
(1) Nutzer können ihr Konto nach Maßgabe der bereitgestellten Funktionen löschen oder die Löschung über den Support verlangen.
(2) MatteEINS kann ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechts- oder Vertragsverstößen. Gesetzlich erforderliche Vorwarnungen oder Anhörungen bleiben unberührt.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
MatteEINS kann diese Bedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa aufgrund neuer Funktionen, technischer Änderungen oder geänderter Rechtslage. Soweit registrierte Nutzer durch die Änderung wesentlich betroffen werden, werden sie in angemessener Weise informiert. Zwingende gesetzliche Anforderungen an Änderungen von Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Sitz des Betreibers Gerichtsstand.
(3) Stand: 27.08.2026.